Pflegeberatung | Werdohl

Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI: Gesetzlich anerkannt.

Pflegebedürftige Menschen, die Pflegegeld beziehen und zu Hause versorgt werden, sind gesetzlich verpflichtet, regelmäßig eine Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI in Anspruch zu nehmen. Die BDW Betreuungsdienst GmbH aus Werdohl bietet Ihnen diese Beratung zuverlässig, fachkundig und einfühlsam an.

Ziel der Pflegeberatung ist es, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern, Angehörige zu unterstützen und frühzeitig Hilfs- und Entlastungsangebote aufzuzeigen. Die Beratung findet in der Regel bei Ihnen zu Hause statt und wird von qualifiziertem Fachpersonal durchgeführt.

Pflegeberatung § 37.3 SGB XI in Werdohl

Pflegeberatung § 37.3 SGB XI in Werdohl | BDW Betreuungsdienst

Beratung für Pflegebedürftige und Angehörige

Unsere Pflegeberatung ist mehr als eine gesetzliche Pflicht. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen, geben praxisnahe Empfehlungen und unterstützen Sie dabei, die Pflege zu Hause bestmöglich zu organisieren. Dabei gehen wir individuell auf Ihre persönliche Pflegesituation ein und beraten Sie verständlich und auf Augenhöhe.

Gerne informieren wir Sie auch über weitere Unterstützungsangebote und Leistungen, die Ihren Pflegealltag erleichtern können.

BDW Betreuungsdienst GmbH

Regelmäßige Beratung: Kostenfrei für Pflegegeldempfänger!

Pflegeberatung § 37.3 SGB XI in Werdohl
Die Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI ist für Pflegebedürftige kostenfrei, da die Kosten von der Pflegekasse übernommen werden. Die Häufigkeit der Beratung richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad und ist gesetzlich geregelt.

Wir sorgen für eine fristgerechte Durchführung und die korrekte Weiterleitung der notwendigen Unterlagen an Ihre Pflegekasse – zuverlässig und unkompliziert.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Gesetzlich anerkannte Pflegeberatung
  • Kostenübernahme durch die Pflegekasse
  • Persönliche Beratung in Ihrem Zuhause
  • Unterstützung für Angehörige
  • Sicherheit und Orientierung im Pflegealltag